Liebe Samurais,
wir haben 2 Anträge zur Mitgliederversammlung am 28.Februar 2018 vorliegen. Wir werden über diese Anträge direkt im Anschluss an die Eröffnung der Mitgliederversammlung um 19.00 Uhr abstimmen.
1.) Antrag auf Satzungsänderung
2.) Antrag auf Änderung der Gebührenordnung
Anbei die Antragsdetails:
zu 1.) Antrag auf Satzungsänderung:
Beantragt wird § 10 Punkt 1 der Satzung (Vorstand) neu zu formulieren:
Alt:
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
-
Präsident
-
Erster und zweiter Stellvertreter
-
Schatzmeister
-
Schriftführer
-
Sportwart(e) der Sektion(en)
-
Prüfungs- und Ausbildungsreferent
Neu:
Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister in namentlicher Wahl (Vorstand gemäß § 26 BGB) und sechs (6) weiteren Vorstandsmitgliedern zusammen. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands wird auf der ersten konstituierenden Vorstandssitzung nach der Wahl vorgenommen im Protokoll festgehalten und auf der Webseite des Vereins (www.bc-samurai.de) veröffentlicht.
Dementsprechend ist § 10 Punkt 4 der Satzung zu ändern.
Alt: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und seine Stellvertreter sowie der Schatzmeister. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Neu: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, ein Stellvertreter sowie der Schatzmeister. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
zu 2.) Antrag auf Änderung der Gebührenordnung
Es wird beantragt die aktuell in der Fassung vom 17.12.2015 gültige Gebührenordnung in Punkt (4) Sonderbeitragsformen um den Punkt f. zu ergänzen.
(4) Sonderbeitragsformen:
a. Ehrenmitglieder sind aktive Mitglieder und zahlen keinen Beitrag. Dazu gehören Dr. Albrecht Kiderlen und Karlheinz Schwabe.
b. Trainer sind aktive Mitglieder und zahlen einen Beitrag in Höhe von 5 EUR pro Monat. Wer „Trainer" im Sinne der Beitragsordnung ist, legt der Vorstand fest.
c. Familien zahlen ab 2 Kindern und 2 Erwachsenen als aktive Mitglieder im Verein einen Beitrag in Höhe von 80 EUR pro Monat für die ganze Familie. Jedes weitere Kind im Verein zahlt 10 EUR pro Monat.
d. Aktive Mitglieder der Sektion „Werder" zahlen einen Beitrag von 6 EUR pro Monat. Sie sind nicht berechtigt zur regelmäßigen Trainingsteilnahme im Therapiezentrum Frohnau / Glienicke. Sie haben ansonsten die Mitgliederrechte und Pflichten nach § 4 der Satzung. Die Turnierteilnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Sportwart.
e. Der Vorstand kann für regelmäßige Gäste aus anderen Vereinen eine 10er-Karte zum Preis von 30 EUR anbieten. Diese kann erworben werden von Sportlern die aktives Mitglied in einem anderen Judoverein des Deutschen Judobundes (DJB) sind. Es zählt die Vorlage des Kampfpasses.
f.) Passive Vereinsmitglieder im Sinne von Punkt 3 der Gebührenordnung haben die Möglichkeit für 5 EUR pro Trainingseinheit am Trainingsbetrieb des Vereins teilzunehmen.