2G-Regel im Verein

14. November 2021

Liebe Mitglieder und Gäste,

der Zutritt zu den Vereinsräumlichkeiten wird ab dem 15.November 2021 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren, die negativ getestet oder geimpft sind,
  • Geimpfte Personen (über 18), die mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  • Genese Personen (über 18), die ein mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegendes positives PCR – Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 nachweisen können.

Die Zutrittskontrolle der „2G-Bedingung“ wird durch unsere Trainer*innen ausgeübt. Diese üben das Hausrecht des Vereins aus und haben das Recht und die Pflicht andere Personengruppen des Hauses zu verweisen.

Der Nachweis kann digital oder durch Impfpass erbracht werden. Der negative Testnachweis kann digital oder auch in Papierform nachgewiesen werden.

Wir bauen auf Ihr / Euer Verständnis, dass wir uns als Verein gemeinsam im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen werden, um unseren Sport so lange wie möglich weiterhin ausüben zu können.

Wir versuchen unseren Mitgliedern Sportangebote in vollem Umfang anzubieten und gleichzeitig den aktuell gültigen Verordnungen des Landes Brandenburgs Rechnung zu tragen, was angesichts der geringen Vorlaufzeit einiger Entscheidungen nicht immer einfach ist. Wir brauchen Euer Engagement und Verständnis für diese Regeln.  

Euer Vorstand

Geschrieben von Daniel

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